Information

Haftungsausschluss für „Kindergeburtstag im Wichtelwagen“

1. Aufsichtspflicht: 

  • Der Veranstalter übernimmt während der gesamten Veranstaltung die Aufsichtspflicht über die teilnehmenden Kinder. Eltern/Erziehungsberechtigte sind jedoch verpflichtet, Notfallkontakte bereitzustellen und erreichbar zu sein.

2. Haftung für Personen- und Sachschäden:

  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die während der Veranstaltung entstehen, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters oder seiner Helfer zurückzuführen.
  • Eltern/Erziehungsberechtigte haften für alle von ihrem Kind/von ihren Kindern verursachten Schäden an der Einrichtung oder dem Eigentum Dritter.

3. Gesundheitszustand und Allergien: 

  • Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Veranstalter über gesundheitliche Probleme, Allergien oder besondere Bedürfnisse ihres Kindes/Ihrer Kinder vor der Veranstaltung zu informieren.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die aufgrund unzureichender Informationen oder durch unbekannte Allergien und gesundheitliche Probleme entstehen.

 

4. Eigenverantwortung und Outdoor-Aktivitäten: 

  • Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Eltern/Erziehungsberechtigten bestätigen, dass ihr Kind/ihre Kinder körperlich in der Lage sind, an den geplanten Aktivitäten teilzunehmen.
  • Die Veranstaltung beinhaltet Outdoor-Aktivitäten im Wald, wodurch ein erhöhtes Risiko für Verletzungen (z.B. durch Stürze oder Kontakt mit Pflanzen) sowie Zeckenbisse besteht. Eltern/Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für die geeignete Kleidung und den Zeckenschutz ihres Kindes/Ihrer Kinder.

5. Mitgebrachte Gegenstände:

  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, einschließlich Kleidung, Spielzeug oder elektronischen Geräten.

6. Verpflegung:

Die Verpflegung (Essen und Trinken) wird von den Eltern/Erziehungsberechtigten mitgebracht. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch den Verzehr der mitgebrachten Speisen und Getränke entstehen.